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GSI – Gesellschaft für Schweißtechnik international mbH
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FAQ

Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) ist eine Zulassungsbehörde mit Ihrem Sitz in Köln, welche die Fernlehrgänge auf deren fachliche und didaktische Inhalte überprüft und zulässt. Diese Grundlage bildet ein hervorragendes Qualitätsgarantie für unsere Lehrgänge. Zu den weiteren Aufgaben der ZFU gehört die Festlegung und Kontrolle der einwandfreien Vertragsbedingungen mit vollem Rücktritts- und Kündigungsrecht. 

Link zur ZFU: http://www.zfu.de/

Lernmanagement-System (LMS)

Eine der größten und gleichzeitig innovativsten Neuerungen ist das Lernmanagement-System (LMS). Über das LMS können Sie sich schnell und bequem den Lernstoff aneignen, inklusive Unterstützung durch Diskussionsforen und der möglichen Bearbeitung von Einsendeaufgaben und Prüfungen.

Das LMS bietet viele interessante Möglichkeiten die ein effektives Lernen unterstützen.

  • Forum
  • Downloadbereich
  • verbesserte Kommunikationsmöglichkeiten
  • Audio-/Videokonferenz
  • Präsentation aus dem Unterricht
  • Filme, Podcast
  • Erstellung von kleinen Fernlehrgängen
  • Wiki
  • Verfügbarkeit auch über den LG hinaus
  • ...und weitere Funktionalitäten

Systemvoraussetzungen

Das Lernprogramm SFI-1 läuft unter Windows NT/95/98/2000/ME/XP/Vista.

Sie benötigen mindestens:

  • Pentium-PC (ab Pentium II empfohlen),
  • Bildschirmauflösung: 1024 x 768 Pixel,
  • 16 Bit Farbtiefe,
  • 12-fach CD-ROM-Laufwerk 

Lehrgangs CD

Auch als Nicht-Lehrgangsteilnehmer können Sie die CD erwerben, um sich Fachwissen anzueignen. Vertrieb über die DVS Media GmbH.

Zugangsvoraussetzungen (SFI)

Für die Teilnahme am Lehrgang gelten nachstehende Voraussetzungen:

  • Ingenieurabschlussprüfung an einer Universität, technischen Hochschule, Fachhochschule oder Berufsakademie in einer technischen Fachrichtung oder B.Sc.-/M.Sc.-Abschluss in einem technischem Fachbereich.
  • Interessenten, die die Voraussetzungen in Ziffer 1 nicht erfüllen, können als Gasthörer zum Lehrgang zugelassen werden, an der Prüfung jedoch nicht teilnehmen.
  • Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift.

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SLV Duisburg