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GSI – Gesellschaft für Schweißtechnik international mbH
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Zugangsvoraussetzungen Schweißfachingenieur nach Richtlinie DVS-IIW 1170


1. Allgemeines

Ingenieure mit abgeschlossenem Studium können nach dem Besuch des DVS-IIW Schweißfachingenieur-Lehrgangs die Prüfung als Internationaler Schweißfachingenieur ablegen. Sie ist eine Voraussetzung für den Erwerb des Nachweises der Befähigung zum Schweißen nach den unten aufgeführten Vorschriften und Richtlinien. Darüber hinaus bietet das Schweißfachingenieurdiplom die Möglichkeit, bei schweißtechnischen Belangen - sowohl in technischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht - als maßgeblicher Ingenieur eines Betriebes und als dessen Verbindungsmann gegenüber den Abnahmebehörden zu gelten. Der Schweißfachingenieur wird unter anderem in folgenden Vorschriften und Richtlinien als Schweißaufsichtsperson genannt:

  • DIN EN ISO 14731 „Schweißaufsicht -Aufgaben und Verantwortung“
  • DIN EN ISO 3834 „Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen“
  • DIN 18800-7 „Stahlbauten -  Ausführung und Herstellerqualifikation“
  • Ril 804 „Eisenbahnbrücken  (und sonstige Ingenieurbauwerke) planen, bauen und instand halten“ der Deutschen Bahn AG
  • DB 826 „Schweißarbeiten an Schienenwerkstoffen/Oberbauteilen in Betriebsgleisen“
  • DIN EN 15085 „Bahnanwendungen - Schweißen von Schienenfahrzeugen und –fahrzeugteilen“
  • Europäische Druckgeräterichtlinie 97/23/EG (AD HP 2000)
  • Klassifikationsvorschriften des Germanischen Lloyd
  • Arbeitsblatt GW 301 „Verfahren für die Erteilung der DVGW-Bescheinigung für Rohrleitungsbauunternehmer“ des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfachs e.V.
  • Regelwerk für überwachungsbedürftige Anlagen – „Dampfkessel, Fernleitungen u.a.“
  • Vorschriften in der Luft- und Raumfahrttechnik (DVS 2715, DVS 2718-5, DVS 2719)
  • Vorschriften mit Anerkennung durch das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) (DVS 2718, DVS 2719)
  • DVS 3006 „Produkthaftung und Gewährleistung in der Schweißtechnik"

2. Voraussetzungen

Für die Teilnahme am Lehrgang gelten nachstehende Voraussetzungen:

  • Ingenieurabschlussprüfung an einer Universität, technischen Hochschule, Fachhochschule oder Berufsakademie in einer technischen Fachrichtung oder B.Sc.-/M.Sc.-Abschluss in einem technischem Fachbereich.
  • Interessenten, die die Voraussetzungen in Ziffer 1 nicht erfüllen, können als Gasthörer zum Lehrgang zugelassen werden, an der Prüfung jedoch nicht teilnehmen.
  • Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift.

3. Lehrgangsprogramm

Der Lehrgang gliedert sich in die Theoretische Ausbildung (Teil 1), die Praktischen Ausbildung (Teil 2) und die Theoretische Ausbildung (Teil 3).

Im Teil 1 des Lehrganges wird das notwendige theoretische Basiswissen in den drei Bereichen „Schweißprozesse und -ausrüstungen“, „Werkstoffe und ihr Verhalten beim Schweißen“und „Konstruktion und Gestaltung“ in Form von Fachvorträgen vermittelt. Dieser Teil kann auch als Fernlehrgang absolviert werden.

Ausgewählte Schweißübungen, praktische Demonstrationen und praxisnahe Versuche erweitern und vertiefen die Kenntnisse während des Teils 2.

Im Teil 3 wird das zuvor vermittelte Wissen in Vorträgen und Laborübungen dahingehend vertieft, dass der Teilnehmer in der Lage ist, komplexe Aufgaben aus der schweißtechnischen Praxis lösen zu können.Nach vorgegebenen Fallbeispielen muss er den Lernstoff praxisgerecht zur Lösung der Aufgaben umsetzen können.

Die Lehrgangsteile können auch getrennt besucht werden, jedoch muss der Gesamtlehrgang innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren beendet sein.

Lehrgangsteilnehmer können bei Vorlage von gültigen Schweißerprüfungen nach DIN EN 287 bzw. DIN EN ISO 9606 von Teilen des Lehrgangsteils 2 befreit werden.

4. Zeugnis

Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer ein deutschsprachiges DVS-Schweißfachingenieur-Zeugnis und ein englischsprachige IIW-Diplom International Welding Engineer.

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