DVGW-geprüfte PE-Schweißer von Netzbetreibern, aus Versorgungs- und Netzserviceunternehmen
• Die Teilnahme an der Verlängerungsprüfung erfolgt jährlich.
• Die Fristverlängerung auf 3 Jahre setzt eine planmäßige Überwachung durch eine Schweißaufsicht gemäß DVGW-Arbeitsblatt GW 331 voraus. Diese muss dokumentiert werden. Die darüber erstellten Protokolle müssen der Kursstätte auf Verlangen vorgelegt werden.
• Es gilt das Datum der letzten Prüfung.
Die Teilnehmenden weisen nach, dass sie weiterhin über die notwendigen Fertigkeiten zur Herstellung von Schweißverbindungen an PE-Rohren in der Gas- und Wasserverteilung verfügen. Ergänzend werden sie über einschlägige Neuerungen in Regelwerk und Technik informiert.
• Neue Technologien/Gerätetechnik
• Theoretische und praktische Prüfung gemäß DVGW-Arbeitsblatt GW 330, Anlage VII:
o Heizelementstumpfschweißen HS
Verlängerungsbestätigung der DVGW-/rbv-Prüfbescheinigung.
Zum Lehrgang sind in jedem Fall mitzubringen:
• S3-Sicherheitsschuhe
• fachgerechte Arbeitskleidung
• Arbeitshandschuhe
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