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GSI – Gesellschaft für Schweißtechnik international mbH
E-Learning
Schweißtechnik - WeiterbildungschweißenSchweißtechnik Indrustrie

Zugangsvoraussetzungen Schweißfachmann nach Richtlinie DVS-IIW 1170

1. Allgemeines

DVS®-Lehrschweißern, DVS®-Schweißwerkmeistern, Facharbeitern/Gesellen der Metallverarbeitung, Meistern des metallverarbeitenden Handwerks, Industriemeistern Metall, Technikern und Diplom-Ingenieuren wird mit dieser Ausbildung die Möglichkeit geboten, durch den Abschluss zum Schweißfachmann als Schweißaufsichtsperson mit technischen Basiskenntnissen tätig werden zu können.
Der Schweißfachmann entscheidet oder koordiniert innerhalb eines eingeschränkten Bereiches die Planung, Ausführung und Überwachung einfacher geschweißter Konstruktionen, entsprechend der DIN EN ISO 14731 "Schweißaufsicht - Aufgaben und Verantwortung" und der DIN 18800-7 "Stahlbauten - Ausführung und Herstellerqualifikation".

Die Ausbildung zum Internationalen Schweißfachmann ist die Basis für die Weiterbildung zum Internationalen Schweißgüteprüffachmann nach Richtlinie DVS®-IIW 1170; im Zeichen der aktiven Qualitätssicherung ein immer wichtiger werdendes Berufsbild.

2. Voraussetzungen

  • Lehrschweißer, Schweißwerkmeister oder Facharbeiter/Geselle mit mindestens 3-jähriger Tätigkeit in der Metallverarbeitung (Firmennachweis erforderlich) und Mindestalter 22 Jahre.
    Für diesen Personenkreis wird der Besuch des Lehrgangsteiles 0 empfohlen. Es kann jedoch sofort die Prüfung des Teiles 0 abgelegt werden. Wird die Prüfung nicht bestanden, dann ist der Besuch des Lehrgangsteiles 0 vor der erneuten Prüfung erforderlich.
  • Meister des metallverarbeitenden Handwerks, Industriemeister Metall, Techniker mit anerkanntem Abschluss oder Diplom-Ingenieur.
    Diese Interessenten beginnen die Ausbildung mit dem Lehrgangsteil 1.
    Meister des metallverarbeitenden Handwerks, die den Teil 1 bereits während ihrer Meister- ausbildung absolviert haben und eine Prüfung nachweisen, die nicht älter als 2 Jahre ist, können die Ausbildung ab Teil 2 besuchen. Wird nur die Teilnahme an Teil 1 ohne Prüfung nachge- wiesen, muss zuerst die Prüfung Teil 1 erfolgreich absolviert werden.
  • Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift.

Die Lehrgangsteile können auch getrennt besucht werden, jedoch sollte der Gesamtlehrgang innerhalb von 3 Jahren abgeschlossen sein.

3. Prüfung

Nach den Teilen 0 und 1 findet jeweils eine zweistündige schriftliche Zwischenprüfung statt, deren erfolgreicher Abschluss zur Teilnahme am nachfolgenden Lehrgangsteil berechtigt. Am Ende des Gesamtlehrganges findet eine Abschlussprüfung statt.

4. Zeugnis

Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer ein deutschsprachiges DVS®-Schweißfachmann- Zeugnis und das englischsprachige IIW-Zeugnis International Welding Specialist.

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